AKTUELLER STAND

Kommunale Wärmeplanung

Zum 07.02.2024 wurde die kommunale Wärmeplanung durch den Gemeinderat verabschiedet.

Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung, welche als Orientierung für das Handeln der Stadtverwaltung und der Bürger dienen soll.

Die kommunale Wärmeplanung ist kein rechtlich-verbindliches Planungswerkzeug, sie zeigt lediglich auf, in welchen Stadtgebieten technische Potenziale für Wärmenetze gegeben sind.

Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dass mindestens 65% der Wärme aus erneuerbaren Energien (EE) bereitzustellen sind, werden somit im Bestand erst zum 01.07.2028 wirksam. Bis dahin gelten die Bestimmungen des Erneuerbare Wärmegesetzes des Landes Baden-Württemberg (min. 15% EE) und die Übergangsregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (01.01.2029 15% EE; 01.01.2035 30% EE; 01.01.2040 60% EE).

Orientierungsbroschüre

Wärmewende in Schwäbisch Gmünd

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